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Gastronomen(∗)・Hoteliers(∗)

Sie führen einen gastgewerblichen Betrieb, beispielsweise ein Gasthaus, Restaurant, Gasthof, Motel, Hotel oder ähnliches, vielleicht auch einen Betrieb der Gemeinschaftsverpflegung.

Der Staat fördert die Beratungskosten bis zu 50 %.

Besonders in der Krise benötigen Sie kompetente Hilfe bei den angeforderten Unterlagen Ihrer (Haus-)Bank, um Ihre Zahlungsfähigkeit auch z. B. in Verbindung mit einem LfA- oder KfW-Förderkredit aufrechtzuerhalten. Wir helfen Ihnen dabei und setzen die Anforderungen Ihrer (Haus-)Bank in Taten um.

Nachfolgend eine komprimierte Auswahl unseres Leistungsspektrums:

  • Erstellung von Businessplänen
  • Gemeinsame Erarbeitung von tragfähigen Geschäftsmodellen
  • Erstellung von Positiven Fortführungsprognosen
  • Berechnung und Bescheinigung des benötigten Kapitalbedarfs
  • Erstellung von Liquiditätsplänen bzw. von Liquiditätsprognosen
  • Erstellung eines Sanierungskonzepts, ggf. nach dem IDW S6 Standard
  • und vieles mehr

Wir sind langjährige Experten auf diesem Gebiet und vor allem im Umgang und bei Verhandlungen mit Banken, Sparkassen und Förderbanken. Die Qualität unserer HoGa-Expert-Gutachten sind bei den Finanzinstituten bekannt und geschätzt. Dies gründet auf unserem jahrelangen Erfahrungsschatz, unserer Branchenkompetenz, unserer Seriosität und nicht zuletzt unserer Neutralität. Wir wissen, was Ihre Bank heute von Ihnen fordert. Im Gastgewerbe sind also in den meisten Fällen nur fachlich fundierte und objektive Stellungnahmen bei den Kreditinstituten anerkannt – immer wieder zeigt sich in der Praxis, dass z. B. Prognosen von Steuerberatern nicht zur Kreditvergabe ausreichen. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit!

Abgesehen hiervon bieten wir noch weitere Dienstleistungen an:

  • Ermittlung von Schadensersatzansprüchen – z. B. sog. Betriebsunterbrechungsschäden – bedingt durch Corona, auf Ihre individuellen Anforderungen ausgerichtet
  • Fachlich fundierte Stellungnahmen und Sachverständigengutachten
  • Szenario-basierte Prognoseberechnungen (wichtig z. B. auch für Inklusionsbetriebe)
  • und vieles mehr

Da alle unsere Berater eine Ausbildung zum Koch und/oder Restaurantfachmann, Hotelfachmann und/oder zum Hotelkaufmann absolviert haben, außerdem über ein fachspezifisches Betriebswirtschaftsstudium bzw. über fundierte betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse im Hospitality Bereich verfügen und zudem jahrelange Erfahrungen im operativen Betrieb von namhaften Unternehmen im Gastgewerbe haben, können wir Ihnen außerdem auf Ihre Bedürfnisse bezogen individuelle Beratungsleistungen anbieten.

Rufen Sie uns doch einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Wir werden gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Sie finden.

Haben Sie gewusst, dass es für unsere Leistungen öffentliche Beratungsförderung gibt? Der Bund fördert Beratungskosten bis zu 50 %. Wir informieren Sie, ob die Voraussetzungen dazu gegeben sind und begleiten Sie bei der Inanspruchnahme.

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